Bürgerzugang

Bürgerzugang

 

Mit dem gesetzesvertretenden Dekret vom 14. März 2013, Nr. 33 wurde der Bürgerzugang gemäß Artikel 5 eingeführt.

Die gesetzliche Bestimmung sieht vor, dass die Dokumente, Informationen und Daten, welche nicht gemäß dem obgenannten gesetzesvertretenden Dekret veröffentlicht worden sind, von jedem Bürger/jeder Bürgerin angefordert werden können. (Art. 5, Abs. 1, GVD Nr. 33/2013)

Zugangsvoraussetzungen:

Der Bürgerzugang ist ein Recht, welches von jedem Bürger/jeder Bürgerin kostenlos und ohne Angabe einer Begründung ausgeübt werden kann. Die Anfrage kann jederzeit gestellt werden und ist an das Konsortium Beobachtungsstelle zu richten.

Falls der Antragsteller keine zeitgerechte Antwort erhält, kann sich dieser an den Transparenzbeauftragten des Konsortiums Beobachtungsstelle wenden, der im Sinne von Art. 5, Abs. 4 des GVD Nr. 33/2013 die Ersatzkompetenz inne hat.

Zuständigkeiten für den Bürgerzugang:
Konsortium Beobachtungsstelle
Direktor Dr. Martin Ausserdorfer
Brennerstraße c/o Festung Franzensfeste
39045 Franzensfeste (BZ)
Tel. +39 0472 057201
Fax +39 0472 057219
PEC: bbtinfo@pec.bz.it
E-Mail: ma@bbtinfo.eu

Transparenzbeauftragter des Konsortiums Beobachtungsstelle:
Konsortium Beobachtungsstelle
Dr. Patrick Colombi
39045 Franzensfeste (BZ)
Tel. +39 0472 057204
Fax +39 0472 057219
E-Mail: pc@bbtinfo.eu