BBT-Eisackunterquerung: Ausführungsprojekt mit Auflagen genehmigt

Februar 17, 2016
Das Ausführungsprojekt „Hauptbauwerke Eisackunterquerung“ der BBT SE wurde von der Landesregierung der Sitzung vom 16.02.2016 behandelt. „Wir haben das Projekt genehmigt, wobei die Auflagen des Umweltbeirates einzuhalten sind“, erklärt Landesrat Richard Theiner. Diese betreffen vor allem das Abwassermanagement und den Gewässerschutz. „Bei diesem Projekt handelt es sich um das Ausführungsprojekt für den Abschnitt Eisackunterquerung nördlich […]

Das Ausführungsprojekt „Hauptbauwerke Eisackunterquerung“ der BBT SE wurde von der Landesregierung der Sitzung vom 16.02.2016 behandelt. „Wir haben das Projekt genehmigt, wobei die Auflagen des Umweltbeirates einzuhalten sind“, erklärt Landesrat Richard Theiner. Diese betreffen vor allem das Abwassermanagement und den Gewässerschutz.

„Bei diesem Projekt handelt es sich um das Ausführungsprojekt für den Abschnitt Eisackunterquerung nördlich von Franzensfeste“, so der zuständige Landesrat Richard Theiner nach der Regierungssitzung. Das entsprechende Einreichprojekt für das Baulos „Eisackunterquerung“ stammt aus dem Jahr 2008 und war zur Durchführung der Ausschreibung aktualisiert und 2013 von der Landesregierung genehmigt worden. Mit Schreiben vom 21. Dezember 2015 hat die BBT SE um Genehmigung des Ausführungsprojekts „Hauptbauwerke Eisackunterquerung“ angesucht.

Gegenüber dem Einreichprojekt weist das gestern in der Landesregierung behandelte Ausführungsprojekt einige Änderungen vor: „Die wichtigste Änderung besteht darin, dass die Unterquerung des Eisacks in Form eines Tunnels in bergmännischer Bauweise und in Verbindung mit der Bodenvereisungstechnologie erfolgt“, erklärt Flavio Ruffini, Direktor der Landesumweltagentur. „Somit können eine temporäre Verlegung des Eisacks und die damit zusammenhängende Beeinträchtigung des Flussbettes und der Uferbereiche minimiert werden.“ Das Einreichprojekt hatte ursprünglich eine temporäre Verlegung des Eisacks und die Herstellung der Tunnel in offener Bauweise mit Grundwasserabsenkung vorgesehen.

Mit Gutachten Nr. 1/2016 vom 27. Jänner dieses Jahres hat der Umweltbeirat festgestellt, dass das Ausführungsprojekt im Wesentlichen dem genehmigten Einreichprojekt der BBT SE entspricht und daher seine Zustimmung mit verschiedenen Auflagen erteilt. Diese betreffen in erster Linie den Gewässerschutz: Es geht dabei um Vorschriften bezüglich Behandlung und Ableitung der verschiedenen Abwässer aus dem Baustellenbereich, bezüglich des Ablaufs der Abwässer aus der Abwasserreinigungsanlage in den Eisack, der Ersatzversorgung für Trinkwasser, der Renaturierung des Bachbetts usw.

„Wir haben heute grünes Licht für das Ausführungsprojekt zur Eisackunterquerung gegeben, wobei die Auflagen des Umweltbeirates einzuhalten sind“, unterstreicht Landesrat Richard Theiner.