An die Bediensteten erteilte und ermächtigte Aufträge

Die an die Bediensteten des Konsortiums Beobachtungsstelle erteilten Aufträge sind Teil der im jeweiligen Berufsbild vorgesehenen Aufgaben; die entsprechenden Vergütungen sind in der Gesamtentlohnung enthalten.

Die Ermächtigungen zur Ausübung von Tätigkeiten außerhalb der Arbeitszeit sind durch die „Regelung über die Nebentätigkeiten und Unverbindlichkeit“, geregelt:

Attività extraservizio e incompatibilità – Nebentätigkeit und Unverbindlichkeit