T.E.N. Achse
Die Transit European Network-Leitlinien (kurz T.E.N) wurden erstmals im Jahr 1996 im Rahmen der gemeinschaftlichen Leitlinien für den Aufbau eines transeuropäischen Verkehrsnetzes festgelegt.
Im Jahr 2001 sprach man sich auf Grundlage des Weißbuches zur EU-Verkehrspolitik für eine Revision aus. Dabei ging es vor allem um eine Stärkung der umweltfreundlichen Verkehrsträger und um die Reihung der prioritären Projekte.
Eine Einigung zwischen den Mitgliedsstaaten und der Kommission konnte nicht erreicht werden.
Auf Anlass der Kommissarin Loyola de Palacio wurde daher eine hochrangige Arbeitsgruppe unter dem ehemaligen Kommissar Karel van Miert eingesetzt,
der im Juni 2003 einen Schlussbericht mit Vorschlägen für vorrangige Vorhaben und zur Finanzierung der TEN-Projekte vorlegte.
Ausgehend von diesen Vorschlägen konnten die Verhandlungen erfolgreich abgeschlossen und die Revision schließlich im April 2004 verabschiedet werden. Keine Zweifel gab es an der Priorität der Hochleistungsstrecke Berlin-Palermo; sowohl vor als auch nach der Revision wurde das Projekt als vorrangiges Vorhaben Nummer 1 angeordnet.
Die TEN-Haushaltslinie regelt die Zuschüsse im Verkehrsbereich. Investitionsvorhaben können grundsätzlich mit bis zu 10% und Studien mit bis zu 50% der Kosten gefördert werden. Für bestimmte vorrangige Vorhaben, insbesondere wenn sie grenzüberschreitend sind oder natürliche Hindernisse queren, kann die finanzielle Unterstützung bis zu 20% der Investitionen betragen. Der Erkundungsstollen zum Bau des Brenner Basistunnels wurde seitens der EU bereits mit dem höchstmöglichen Beitrag von 50 % mitfinanziert. Für die Finanzperiode 2007 bis 2013 wurden europaweit rund 8 Milliarden Euro für TEN-Projekte bereitgestellt.



